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Tatjana Braun

Baugutachter Borchen


Bausachverständige Tatjana Braun

Telefon: 0172 72 67 837

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Bausachverständige Braun

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Barbara Heller

Bausachverständiger Borchen


Dipl. Ing. Architektin Heller

Telefon: 05722 - 913800

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Immobiliengutachter Borchen

Der Immobiliengutachter in Borchen ermittelt den Wert einer Immobilie. Hierbei ist es einerlei, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie handelt. Im Baugesetzbuch wird diese Aufgabe in §194 wie folgt beschrieben:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Doch immer wieder stellen sich in Bezug auf den Immobiliengutachter die folgenden Fragen:

  • Wann brauche ich einen Immobiliengutachter?
  • Wie läuft ein Termin mit einem Immobiliengutachter ab?
  • Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
  • Was kostet ein Immobiliengutachter?
  • Wann brauche ich einen Immobiliengutachter?

Für die Beauftragung eines Immobiliengutachters gibt es viele Gründe. An erster stelle ist hier der Verkauf einer Immobilie zu benennen. Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte hat meistens keine Vorstellung welchen Wert seine Immobilie auf dem hart umkämpften Immobilienmarkt hat. Doch hier geht es um viel Geld und eine falsche oder grobe Einschätzung kann hohe Verluste nach sich ziehen. Hier empfiehlt es sich einen Immobiliengutachter hinzuzuziehen, der im Rahmen eines Gutachtens den aktuellen Marktwert ermittelt, kurz gesagt ein Verkehrswertgutachten erstellt.

Kurzgutachten

Für eine Immobilie ohne große Besonderheiten sollte ein Kurzgutachten ausreichend sein. Für Gebäude mit Besonderheiten, große Gebäude (Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien) empfiehlt sich ein ausführliches Gutachten, damit diese Gegebenheiten auch ausreichend berücksichtigt werden können. Hier kann der Immobiliengutachter bei Bedarf auch den Ertragswert, den Sachwert und den Verkehrswert ausweisen.

Auch beim Kauf einer Immobilie kann ein Immobiliengutachter sinnvoll sein. Im Rahmen eine Beratung über den Kauf einer Immobilie kann so zum einen ein realistischer Marktwert ermittelt werden und in einem Verkehrswertgutachten zusammengefasst werden, um die Immobilie nicht überteuert zu kaufen. Zum anderen dient in vielen Fällen der Wert des Gebäudes als Sicherheit für einen Bau- oder Immobilienkredit. Hier kann das Verkehrswertgutachten für die Ermittlung des Beleihungswertes der Immobilie eingesetzt werden.

Ein weiterer häufiger Grund für die Beauftragung eines Immobiliengutachters ist die Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Trennung geht es beiden Parteien in der Regel nur darum, die gemeinschaftlichen Vermögenswerte so genau wie möglich aufzuteilen. Auch hier stellt sich wieder das Problem, was die gemeinsame Immobilie wert ist. Der Immobiliengutachter kann hier im Rahmen eines Kurzgutachtens ein Verkehrswertgutachten erstellen und so den Marktwert der Immobilie beziffern.

Ähnlich verhält es sich bei geerbten Immobilien. Auch hier steht ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft vor der Frage, was das geerbte Gebäude wert ist. Oft handelt es sich hier um ältere Gebäude, die einigen Sanierungs- bzw. Modernisierungsstau haben. Hier kann der Immobiliengutachter als Fachmann für Bestandsgebäude den zustand und die Bausubstanz kompetent bewerten. Auch stellt sich häufig die Frage, ob einer der Erben das Gebäude übernehmen kann und daher die anderen Erbnehmer auszahlen musss. In dieser Situation ist es nicht nur wichtig den Verkehrswert des Gebäudes für die Erbaufteilung zu ermitteln, sondern auch die Folgekosten der Gebäudeübernahme, also die anstehenden Sanierungskosten sollten von einem Immobiliengutachter kalkuliert werden.


Welche Art von Immobiliengutachter brauche ich?

Welchen Gutachter Sie benötigen kommt immer auf ihre persönliche Situation an. Verallgemeinert lässt sich aber sagen, dass für alle Sachlagen, die für Streitigkeiten vor Gericht oder für die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer notwendigen Immobiliengutachten ein öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv) Sachverständiger benötigt wird, der ein entsprechend rechtlich gültiges und umfangreiches Gutachten erstellen kann.

Für alle anderen Fälle d.h. für Immobilienkauf oder Immobilienverkauf, einvernehmliche Scheidung, einvernehmliche Erbengemeinschaft, kann ein freier Immobiliengutachter oder Bausachverständiger eingesetzt werden.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Immobiliengutachten?

Diese Frage tritt häufig auf, doch sie lässt sich nicht ganz einfach beantworten, denn je nach Zweck und Art des Immobiliengutachtens werden auch unterschiedliche Unterlagen benötigt. Nicht immer sind amtliche Dokumente notwendig. Für eine einfache Immobilienbewertung im Rahmen eines Verkaufs reichen in der Regel erst einmal die Unterlagen aus den häufig bereits vorhandenen Bauplänen oder Umbauplänen. Wichtig ist hier:

  • Die Grundstücksgröße
  • Die Wohnfläche
  • Die Nutzfläche
  • Nebenanlagen
  • Alter des Gebäudes
  • Energieausweise
  • Ggfs. auch eine Auskunft über Baulasten

Selbstverständlich sollten hier keine Schätzwerte, sondern die tatsächlich belegbaren Werte angegeben werden. Liegen diese nicht vor so empfiehlt sich diese beim Bauamt bzw. Katasteramt anzufordern.

Soll eine Eigentumswohnung bewertet werden, so sind für eine Bewertung zudem die Teilungserklärung, der Aufteilungsplan, der Wirtschaftsplan und ggfs. Festlegungen der Eigentümerversammlungen.

Soll für ein Objekt ein Ertragswert erstellt werden, sind neben den genannten Unterlagen die Mietverträge bzw. die Pachtverträge für eine Immobilienbewertung notwendig. Diese Unterlagen sollten dem Immobiliengutachter möglichst vor dem Besichtigungstermin zur Verfügung gestellt werden. Spatens aber sollten alle notwendigen Dokumente zu diesem Termin zur Verfügung stehen.


Borchen

noch mehr erfärt man an der Adresse der Stadtverwaltung von Borchen,